AGB
Unsere Allgemeinen geschäftsbedingungen
Langlingen, 01.01.2023
1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annehmen. Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform. Zusagen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot bei Bestellung von Lagerartikeln innerhalb von 3 Tagen, ansonsten innerhalb von 2 Wochen, nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Annahmefrist beträgt in diesen Fällen für uns 1 Werktag. Sofern die Ware auf elektronischem Wege bestellt wird, wird der Vertragstext von uns gespeichert und auf Wunsch des Kunden nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Unser Abschlussvertreter ist nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Sondervereinbarungen mit dem Abschlussvertreter bedürfen daher stets unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein. Vereinbarungen über Hardware (inkl. Betriebssoftware) einerseits, und solche über Anwendersoftware andererseits, stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge dar, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, selbst wenn sie auf der einheitlichen Bestellung und/oder einer einheitlichen Auftragsbestätigung beruhen. Rechtliche Mängel und/oder Leistungsstörungen in dem einen Vertragsverhältnis haben keine Auswirkungen auf das jeweils andere Vertragsverhältnis.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€). Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich bestätigt sind. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise von uns bestätigt wurden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, Transportkostenänderungen oder Änderungen öffentlicher Abgaben eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Sollten die Listenpreise seit Vertragsabschluss in einem Maße gestiegen sein, welche die Steigerungsrate der allgemeinen Lebenshaltungskosten wesentlich übertrifft, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Versendung trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentlicher Abgaben trägt der Kunde. Unsere Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, so ist der geschuldete Betrag mit 8 % über dem jeweils geltenden Basiseinsatz zu verzinsen.Alternativ dazu kann der Käufer ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Bürotronik e.K. verursacht wurde. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, es sei denn, der Kunde erfüllt unseren Zahlungsanspruch oder leistet hierfür Sicherheit. Wir können für die Zahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden eine angemessene Frist setzen, wenn wir zugleich Zug um Zug die Lieferung der Ware anbieten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Lieferzeit und Verzug
Geht Ihre Bestellung bei Bürotronik bis 16.00 Uhr ein, so werden Lagerartikel in der Regel noch am gleichen Tag versandt, ansonsten am Folgetag, insofern es sich jeweils um einen Werktag handelt. Die gewöhnliche Lieferfrist für Beschaffungsartikel beträgt ca. 6 Wochen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Zur Lieferung der Waren dürfen wir uns eines Dritten bedienen. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; dies gilt auch im Fall von Mängeln. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn wir können höhere Kosten nachweisen.
5. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:
Bei Lieferung, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen Bruch -, Transport – und Feuerschäden versichert. Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Versendung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken. Ab einem Bestellwert von 89,00 EUR netto, für Büroartikeln aus unserem Katalog oder Online-Shop, ist der Versand kostenfrei. Bei Lieferungen unter 89,00 EUR berechnen wir 9,90 EUR für den Versand. Für Beschaffungsartikel werden zusätzlich Versandkosten berechnet.
6. Gewährleistung bei Lieferung neuer Sachen
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 ff HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Kunde durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten schriftlich bescheinigen zu lassen. Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, über bestimmte Eigenschaften der Ware, gehören nur dann zu der mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde; ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist eine Einbau- oder Montageanleitung nicht geschuldet. Etwa mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise sind unverbindlich und begründen für uns keine Haftung. Sie befreien den Kunden nicht von der Obliegenheit von eigenen Prüfungen und Versuchen im Zusammenhang mit einer Montage bzw. einem Einbau. Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beheben. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Orte als dem Bestimmungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die auf Sach- oder Rechtsmängeln der Ware beruhen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache durch den Beförderer an den Kunden. Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung, Extra-Artikel (Besorgungen) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden, können weder umgetauscht, noch gutgeschrieben werden. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses gem. §§ 478,479 BGB bleibt unberührt. Sie beginnt mit der Ablieferung der mangelhaften Sache.
7. Gewährleistung bei Lieferung gebrauchter Sachen
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satz 2 gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr. Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen. Der Ausschluss und die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 gelten mit folgender Maßgabe: a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes; b) Sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben BGB (Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen, so gelten an Stelle des Ausschlusses und der Frist nach Abs. 1 die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB. c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
8. Haftung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt (Verletzung Leben, Körper, Gesundheit). Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit gehaftet wird. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß der Ziffern 8. (2-6). Soweit einer Haftung von uns ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit wir in unserem „Online-Shop“ mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, wenn Schutzrechte Dritter arglistig verschwiegen wurden oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache von uns übernommen wurde (gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen). Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von uns, es sei denn dies wird ausdrücklich von uns erklärt. Wenn es sich bei der gelieferten Ware um hochwertige Güter handelt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe der Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die vorbezeichnete Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen von uns wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilen. Wir dürfen zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offenlegen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware diese herausverlangen, insbesondere dürfen wir, um die Vorbehaltsware an uns zu nehmen, die Geschäftsräume des Kunden betreten. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns ferner zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt können wir gemäß § 448 Abs. 2 BGB die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
10. EG- Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmer
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei uns aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen. Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen soweit unsererseits nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Datenschutz, Vertragsbestimmungen
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
12. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens Langlingen. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.